SO SCHÜTZT DU DEINE LIEBEN UND DICH

Alle 2 bis 3 Minuten brennt es in einer deutschen Wohnung. Auch außerhalb der eigenen vier Wände gibt es viele Verbrennungen und Feuer, die sich oft leicht vermeiden ließen. Wir haben Dir wichtige Tipps für verschiedene Anlässe zusammengestellt.

AN WEIHNACHTEN
Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen – auch nicht für kurze Zeit! Kinder nur im Beisein von Erwachsenen Kerzen anzünden lassen! Beim Adventskranz Stumpenkerzen verwenden. Diese sorgen für Stabilität. Den Adventskranz/das Gesteck auf eine feuerfeste Unterlage stellen (Ton/Glas/Stein)! Kerzen rechtzeitig auswechseln, bevor diese vollständig niedergebrannt sind! Den Weihnachtsbaum in einen möglichst schweren, mit Wasser gefüllten Ständer stellen und sehr hohe Bäume zusätzlich festbinden, damit sie nicht umfallen können! Echte Kerzen am Baum müssen senkrecht stehen und ausreichend Abstand zu darüberliegenden Zweigen und Dekomaterial haben. Die Kerzen immer von oben nach unten anzünden und in umgekehrter Reihenfolge löschen. Sicherer sind Lichterketten. Der Adventskranz und der Weihnachtsbaum können durch die beheizten Räume schnell austrocknen. Es entstehen harzhaltige Gase um die Zweige, die sich bei Kontakt mit Feuer explosionsartig entzünden können. Für den Notfall immer einen Eimer mit Löschwasser, einen Feuerlöscher und eine Feuerlöschdecke bereithalten! Alle Kerzen/offenes Feuer löschen, wenn Du das Haus/die Wohnung verlässt! Einen Brand nur löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten Türen schließen und die Wohnung mit allen Familienmitgliedern verlassen. Bei einem Brand immer die Feuerwehr alarmieren – Notruf 112!

AN SILVESTER
Zum Jahreswechsel erleiden Erwachsene, Kinder und Jugendliche durch Unfälle mit Böllern und Feuerwerksraketen immer wieder Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden.

Nur geprüftes Feuerwerk kaufen. Achte auf die Registrierungsnummer der BAM (0589) + CE-Zeichen! Kinder auf die Gefahren durch Feuerwerkskörper aufmerksam machen und nie alleine lassen! Böller niemals in Hosentaschen stecken – sie können sich durch Reibung entzünden. Einen großen Sicherheitsabstand zum Feuerwerk einhalten. Niemals Böller oder Raketen aus der Hand zünden. Silvesterraketen kippsicher aufstellen und nicht von Balkonen oder Fenstern abschießen! Raketen zu keiner Zeit auf Personen richten – Feuerwerk und Alkohol gehören nicht zusammen. Feuerwerkskörper nie selbst basteln oder manipulieren. Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein. Auf Wunderkerzen für die Kleinen, die sich bis zu 1.200 Grad erwärmen können, verzichten. Knicklichter oder LED-Leuchtstäbe sind genauso lustig. Blindgänger niemals ein zweites Mal anzünden! Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden. Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.

IN DER KÜCHE

  • Kerzen nie zu nah an den Rand von Tisch- und Arbeitsplatte stellen.
  • Keine herabhängenden Tischdecken verwenden.
  • Elektrische Geräte immer außer Reichweite Deines Kindes stellen. Vorsicht mit herabhängenden Kabeln!
  • Töpfe und Pfannen immer auf die hinteren Herdplatten stellen und auf diesen kochen. Griffe stets nach hinten drehen.
  • Kochfeld mit einem Herdschutzgitter sichern, damit Dein Kind nicht auf heiße Platten fassen oder Töpfe auf sich herabziehen kann.
  • Brennendes Fett durch Abdecken mit einer Feuerlöschdecke ersticken. Niemals mit Wasser löschen, sonst kommt es zur Fettexplosion!
  • Kinder von heißen Kaminöfen und Backöfen fernhalten.
IM SOMMER
Im Sommer wird die Hitzeentwicklung im Auto schon nach wenigen Minuten lebensbedrohlich für Kinder und Haustiere. Durch den Lupeneffekt kann sich Papier im Auto entzünden und brennen. Deshalb: Lass Dein Kind oder Dein Tier niemals alleine im Auto zurück!

Grill kippsicher und windgeschützt aufstellen. Niemals flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin verwenden – weder zum Anzünden noch zum Nachschütten, es droht Explosionsgefahr! Nur feste, geprüfte Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden. Grill stets beaufsichtigen. Kinder nicht in die Nähe des Grills lassen – Sicherheitsabstand von 2 bis 3 Metern halten! Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen. Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten. Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen! Nach dem Grillen das Grillgerät weiter beaufsichtigen, bis die Glut vollständig auskühlt ist. Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Haus stellen –  Brand- und Vergiftungsgefahr! Einmalgrills am Strand mit Wasser löschen und abkühlen, auch den Sand unter dem Grill. Heiße Grillglut nach dem Grillen am Strand nie im Sand vergraben – die Kohle bleibt tagelang glühend heiß!

IM NOTFALL
Die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) empfiehlt folgende Vorgehensweise bei Verbrennungsunfällen:

1. Verhinderung eines weiteren thermischen Schadens
Achte als Erstes auf deine Eigensicherung, insbesondere bei Unfällen mit elektrischem Strom. Brennende Personen werden mit Wasser oder einem Feuerlöscher abgelöscht. Ist dies nicht möglich, ersticke die Flammen durch eine Feuerlöschdecke, sonstige schwer entflammbare Decke oder durch Ausrollen der Person. Zur Minimierung des thermischen Schadens durch Hitzespeicher – als schädlich gelten Temperaturen > 50 °C – entferne unverzüglich betroffene Kleidungsstücke und Schmuck; fest verbackene Kleidungsteile (Synthetik) werden umschnitten.

2. Schmerzbekämpfung und Schutz vor Unterkühlung
Zur Schmerzbekämpfung kannst Du mit Leitungswasser, dessen Temperatur bei etwa 20 °C liegt, eine Kühlung erreichen. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

Die Kühlung der verbrannten Areale dient der überbrückenden Schmerzbekämpfung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Bei rettungsdienstlicher Versorgung ist im Anschluss an die Kühlung ggf. eine medikamentöse Analgesie erforderlich. Die Kühlung soll nur bei Patienten erfolgen, die über deutliche Schmerzen im verbrannten Areal klagen. Unterlasse insbesondere bei bewusstlosen Patienten eine anhaltende Kühlung mit Leitungswasser. Dies soll – etwa bei verzögertem Eintreffen des Rettungsdienstes – nur bei kleinflächigen Brandverletzungen bis etwa 5 % verbrannter Körperoberfläche (VKOF) erfolgen; dies entspricht beim Erwachsenen etwa der Fläche des Unterarmes. Die anhaltende Kühlung großflächiger Brandverletzungen (etwa mit Löschwasser) ist aufgrund einer drohenden Auskühlung zu unterlassen. Bei Kindern ist die Gefahr der Auskühlung besonders groß. Hier solltest Du eine Kühlung nur im Bereich der Extremitäten (bei mehreren Arealen ggf. abwechselnd) durchführen; denn im Bereich des Rumpfes oder Kopfes kann die Kühlung nicht auf das verbrannte Areal begrenzt werden. Oberflächliche Verätzungen werden ausgiebig mit Wasser gespült und der auslösende Stoff sichergestellt.

Die Temperatur im Gewebe normalisiert sich auch ohne Kühlung rasch – nach dem Ablöschen dient die Kühlung daher ausschließlich der Schmerzlinderung. Anhaltende Kühlmaßnahmen erhöhen – insbesondere bei Patienten in Narkose und bei Kindern – die Gefahr der Unterkühlung.

3. Wundverband
Brandwunden oder Verätzungen werden großflächig mit einem sterilen metallbeschichteten Brandwundenverbandtuch abgedeckt, das locker fixiert wird. Es sind keine Spezialverbände erforderlich, da sie vielfach nur zur Auskühlung beitragen. Jede Art lokaler Wundbehandlung soll unterlassen werden. Weiteren thermischen Schaden verhindern überbrückende Schmerzbekämpfung Lockerer Wundverband mit einem Brandwundenverbandtuch